Teilnahmebedingungen – Globetrotter Blog Award
Bitte lies Dir die Teilnahmebedingungen sorgfältig durch, bevor Du Dich für den Globetrotter Blog Award bewirbst.
Die Globetrotter Ausrüstung GmbH, Fuhlsbüttler Straße 29, 22305 Hamburg, („Globetrotter“) führt das Bewerbungsverfahren für Globetrotter Blog Award durch. Alle teilnehmenden Personen haben die Chance, dass ihr Blog mit dem Globetrotter Blog Award Gewinner Ausgabe 1/25 ausgezeichnet wird, der Blog entsprechend gekennzeichnet werden darf, der Blog auf der Seite https://www.globetrotter.de/magazin/globetrotter-blog-award-gewinner/ verlinkt und die/der Gewinner/-in auf der Blog Award Seite vorgestellt wird.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren akzeptieren alle Teilnehmer/-innen ausnahmslos die Teilnahmebedingungen und die Anwendbarkeit des deutschen Rechts. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.
Die Teilnahme erfolgt unabhängig von Einkäufen und/oder der Inanspruchnahme von Serviceleistungen.
Für Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren ist es außerdem erforderlich, dass sich die Teilnehmer/-innen mit ihrer Bewerbung damit ausdrücklich einverstanden erklären, im Falle eines Gewinns einen dofollow-Textlink mit dem Ankertext „Globetrotter Blogaward Gewinner“ auf ihrem Blog zu platzieren.
2. Durchführung der Bewerbung
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ausschließlich über die Webseite https://www.globetrotter.de/magazin/globetrotter-blog-award/ möglich. Um an dem Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können, müssen sich die Teilnehmer/-innen innerhalb des Bewerbungszeitraums vom 01.02.25 bis 31.03.25 auf der Webseite https://www.globetrotter.de/magazin/globetrotter-blog-award/ unter Angabe von Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse registrieren und ihren Blogbeitrag einreichen. Der Blogbeitrag kann in sämtlichen, gängigen Formaten und Formen eingereicht werden. Zur Überprüfung des fristgerechten Eingangs dient der elektronisch protokollierte Eingang des Registrierungsformulars bei Globetrotter. Eine mehrfache Teilnahme ist nicht zulässig.
3. Durchführung der Bewerbung und Anforderungen an den Blogbeitrag
Der Blogbeitrag sollte einen klaren Bezug zu Outdoor-Themen haben. Dies kann alles beinhalten, von Wanderungen, Reisen, sportlichen Aktivitäten bis hin zu besonderen Momenten des Alltags, die in der Natur oder im Freien stattfinden. Der Blogbeitrag darf nicht:
a) Material enthalten, das ethisch anstößig, pornographisch, gewaltverherrlichend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend oder auf sonstige Art verwerflich anzusehen ist;
b) Rechte an geistigem Eigentum verletzen, wie beispielsweise Urheber- oder Markenrechte eines Dritten (beispielsweise eine Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers); die Teilnehmer-/-innen werden keine deutlich erkennbaren Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken oder Labels verwenden; mit der Abgabe des Blogbeitrags sichern die Teilnehmer-/-innen insofern zu und garantieren, dass sie die Urheber/-in des Blogbeitrags und aller Bilder/Videos ist;
c) Bilder enthalten, die ohne die Zustimmung des auf Fotos Abgebildeten aufgenommen worden sein oder ein/e Abgebildete/-n unter 18 Jahren zeigen; insbesondere sichern die Teilnehmer-/-innen zu, dass sie die Rechte aller auf etwaigen Fotos zu sehenden Personen, insbesondere das Recht am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte beachtet und dass alle diese Personen mit dem Einreichen und der Nutzung einverstanden sind;
d) Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter zeigen oder fördern;
e) illegale oder unmoralische Aktivitäten, Gewalt, Rassenhass, Tierquälerei oder jedes andere unsoziale und/oder rechtswidrige Verhalten jedweder Art zeigen oder fördern.
Globetrotter behält sich das Recht vor, Blogbeiträge, die gegen die oben Anforderungen oder geltendes Recht verstoßen, an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
4. Auswahl des Gewinners/der Gewinnerin und Gewinn
Am 01.04.25 wird eine Jury bestehend aus Globetrotter Mitarbeiter/-innen nach freiem Ermessen aus allen eingesendeten Blogbeiträgen, den besten Blogbeitrag auswählen. Alle Teilnehmer/-innen, die sich beworben haben werden dabei berücksichtigt.
Die/der Gewinner/-in wird mit dem Globetrotter Blog Award Gewinner Ausgabe 1/25 ausgezeichnet. Ferner wird der/dem Gewinner/-in als Teil des Gewinns ein offizielles Blog Award-Logo bereitgestellt, das die/der Gewinner/-in auf ihrem Blog einbinden und anzeigen dürfen. Hierfür räumt Globetrotter der/dem Gewinner/-in ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem Blog Award-Logo ein. Zusätzlich wird der Gewinnerbeitrag auf der offiziellen Blog Award Seite prominent verlinkt und eine Darstellung der/des Gewinners/-in (z. B. Name, Blogname und Profilbild, falls eingereicht) veröffentlich.
5. Verpflichtung zur Verlinkung
Gewinner verpflichten sich, auf ihrem Blog einen dofollow-Textlink mit dem Ankertext „Globetrotter Blogaward Gewinner“ auf ihrem Blog zu platzieren. Die Platzierung des Gewinnbeitrags auf der auf der offiziellen Blog Award Seite erfolgt erst nach erfolgreicher Verlinkung auf die https://www.globetrotter.de/magazin/globetrotter-blog-award-gewinner/ und Mitteilung an Globetrotter.
6. Benachrichtigung des Gewinners/der Gewinnerin
Der Gewinner/die Gewinnerin wird innerhalb von 7 Werktagen per E-Mail benachrichtigt. Sollte der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb von einer Woche nach Versand der E-Mail-Benachrichtigung antworten, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
Sollte ein/e Gewinner/-in die Verlinkung gem. Nr. 1 und 4 dieser Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung einfügen, verfällt der Gewinn.
7. Nutzungsrecht Blogbeitrag des Gewinners/der Gewinnerin
Mit dem Absenden der Bewerbung und Einreichen des Blogbeitrags erklären sich die Teilnehmer/-innen damit einverstanden, dass, im Falle des Gewinns, der von ihnen eingereichte Blogbeitrag auf der Webseite von Globetrotter sowie gegebenenfalls auf den Social-Media-Accounts von und Globetrotter, im Newsletter und allen gedruckten Werbemitteln, insbesondere dem Globetrotter Magazin räumlich und zeitlich unbegrenzt zu Werbe-, Marketing- und PR-Zwecken öffentlich wiedergegeben werden darf.
Die Teilnehmer/-innen räumen Globetrotter, im Falle des Gewinns, ein örtlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes, kostenloses einfaches Nutzungsrecht für Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung der Blogbeitrags in den vorgenannten Kanälen ein. Zu den eingeräumten Rechten gehören auch, jedoch nicht nur, das Recht zur Speicherung des Blogbeitrags auf einem Server, das Recht, den Blogbeitrag der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, in Auszügen oder Zitate aus dem Blogbeitrag, insbesondere, aber nicht ausschließlich, über die Webseiten https://www.globetrotter.de/ und https://www.globetrotter.de/magazin/ sowie Social Media zugänglich zu machen sowie das Recht zur Bearbeitung des Blogbeitrag, wobei der Blogbeitrag inhaltlich nicht verfremdet oder verändert werden darf.
Die Gewinner/-innen haben jedoch keinen Anspruch auf öffentliche Zugänglichmachung ihrer Blogbeiträge.
8. Verwendung des Fotos und des Blogbeitrags
Für die Teilnahme an unserem Bewerbungsverfahrens ist die Abgabe einer Einwilligung für die Veröffentlichung des Blogbeitrags, einschließlich etwaiger Fotos, sowie des Vornamens, Blognamens und ggfs. Profilbildes im Falle eines Gewinns auf unserer Website, unseren Social-Media-Kanälen sowie in unseren Printmedien erforderlich. Die Veröffentlichung dient der Außendarstellung unseres Unternehmens und der Berichterstattung über das Bewerbungsverfahren. Die Teilnahme an unserem Bewerbungsverfahren und damit auch die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig. Die Einholung der Einwilligung erfolgt gesondert.
Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass unsere Webseite und Social-Media-Kanäle von überall auf der Welt aufgerufen werden kann und die Daten von Dritten gesammelt sowie analysiert werden können. Selbst wenn die jeweiligen Aufnahmen zu einer späteren Zeit von der Website oder den Social-Media Seiten entfernt werden, können Datenspuren im Internet verbleiben, die nicht vollständig gelöscht werden können.
Weitere Hinweise zum Datenschutz können Sie der angehängten Datenschutzerklärung entnehmen.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Mitarbeiter/-innen von Globetrotter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Personen, die falsche persönliche Daten übermitteln sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
10. Vorzeitige Beendigung der Bewerbungsphase
Globetrotter ist berechtigt, das Bewerbungsverfahren jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und ohne die Angabe von Gründen, während des Bewerbungszeitraums beenden. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in welchen eine vorzeitige Beendigung aus organisatorischen oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
11. Haftung
Globetrotter haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger der/dem Teilnehmer/-in gegenüber obliegenden vertraglicher Pflichten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, welche durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datenübertragung, etc., hervorgerufen werden, sowie im Falle von technischen Störungen oder Fehlern, falschen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder anderen ähnlichen Fällen.
12. Schlussbestimmung
Wenn Grund zur Annahme vorliegt, dass ein/eine Teilnehmer/-in oder eine dritte Partei durch Betrug, Täuschung oder täuschende oder unsportliche Aktionen versucht den Verlauf des Gewinnspiels zu manipulieren, behält sich Globetrotter das Recht vor, die betreffende Person/en im eigenen Ermessen von dem Bewerbungsverfahren auszuschließen. Beschwerden über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens müssen in schriftlicher Form an Globetrotter innerhalb von 14 Tagen nachdem das Problem aufgetreten ist, übermittelt werden. Die Entscheidung über die Auswahl des Gewinners/der Gewinnerin ist endgültig. Die Durchführung des Bewerbungsverfahrens unterliegt dem deutschen Recht. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.