Lassen Sie uns Partner werden!

Teilnahmebedingungen am Partner-Programm

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partner-Programms von Globetrotter Ausrüstung. Für alle Aufträge, Anfragen, Bewerbungen und Registrierungen an/bei uns gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; AGB des Auftraggebers, Bewerbers, Kunden oder Werbepartners werden nicht Vertragsinhalt.

§1 Anmeldung zum Partner-Programm
Jeder Betreiber einer Website, die frei von Pornographie, anzüglichen oder sittenwidrigen Inhalten, politischen oder radikalen Darstellungen ist, kann sich über das Anmeldeformular registrieren und somit als Partner bewerben.

§2 Prüfung der Bewerbung
Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch Globetrotter Ausrüstung nach eigenem Ermessen. Kriterien hierfür sind die Professionalität der Seite, Gesetzgebungen, inhaltliche und optische Aspekte. Eine Bewerbung kann jederzeit ohne Begründung abgelehnt werden.

§3 Datenerhebung
Die Angabe einer Bankverbindung ist verpflichtend, um Auszahlungen durchführen zu können.

§4 Banner und Links
Globetrotter Ausrüstung stellt dem Partner eine Auswahl von Logos und Links zur Verfügung. Der Partner wird von seiner Website eine Verbindung zu globetrotter.de herstellen. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Vermittelte Transaktionen werden durch Cookie-Tracking erfasst und im Online-System protokolliert.
Nach Freischaltung erhält der Partner den Partnerlink, der zur Startseite von globetrotter.de leitet, sowie die Zugangsdaten zu den täglich aktualisierten Produktdaten, mit denen der Partner auch einzelne Produkte und Unterseiten verlinken kann.
Dem Partner ist es untersagt, Werbeflächen in Suchmaschinen oder bezahlte Anzeigenschaltungen zu buchen (Google Adwords usw.), die im Zusammenhang mit Globetrotter Ausrüstung und dem Sortiment des Unternehmens stehen. Derartige Anzeigenschaltungen bewirbt Globetrotter Ausrüstung bereits selbst. Würde der Partner solche Begriffe ebenfalls buchen, stünde er in Konkurenz, was keine gute Basis für eine Zusammenarbeit wäre und den Sinn eines Affiliate-Programms verfehlen würde. Andere Begriffe zu buchen und bei weiteren Partner-Programmen teilzunehmen, ist dem Partner selbstverständlich gestattet.

§5 Provision/Werbekostenerstattung
Globetrotter Ausrüstung zahlt dem Partner eine Provision bzw. Werbekostenerstattung in Höhe von 5 % auf den "tatsächlich generierten Nettoumsatz". "Tatsächlich generierter Nettoumsatz" sind Einnahmen, die Globetrotter Ausrüstung während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Globetrotter Ausrüstung tatsächlich fakturierte Nettoverkaufspreis des Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden, an Kunden zurückerstattete Beträge sind nicht Teil des "tatsächlich generierten Nettoumsatzes". Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise, wie Versand-, Bearbeitungs- und Geschenkverpackungskosten, sind ebenfalls nicht Teil des "tatsächlich generierten Nettoumsatzes". Auch werden beispielsweise Katalog-Anforderungen nicht vergütet, da Globetrotter Ausrüstung an (durch den Partner generierte) Anschriften keine unaufgeforderte Werbung verschickt.

§6 Revisit
Über Cookies bleibt ein Besucher, der über einen Partner zu globetrotter.de gelangt, 21 Tage lang dem Partner zugeordnet. Bestellt der Besucher also beispielsweise erst einige Tage nach seinem ersten Besuch, kann der Umsatz dem Partner trotzdem zugeordnet und entsprechend vergütet werden. Bei jedem Besuch durch den Partner wird die Frist von 21 Tagen neu gestartet.

§7 Datenschutz
Die erhobenen Daten werden nur intern benutzt und gespeichert und nicht an Dritte, unbeteiligte Personen oder Unternehmen weitergegeben.

§8 Statistiken
Um generierte Klicks, Umsätze und Provisionen zu erfahren, reicht eine kurze Anfrage unter Nennung der ID telefonisch oder per Mail an uns. Die Statistiken lassen wir umgehend zukommen. Ist die Mindestprovisionshöhe von 100 Euro erreicht, wird der Partner zudem automatisch benachrichtigt. Anschließend kann eine Rechnung geschrieben werden; die Provision kann sich aber auch weiter ansammeln lassen. Ein Login, um die Statistiken abrufen zu können, gibt es derzeit leider nicht.

§9 Auszahlungen
Eine Auszahlung erfolgt monatlich ab einem Mindestbetrag von 100 Euro. Ausgezahlt wird nur an Werbepartner mit gültiger Bankverbindung. Der Werbepartner verpflichtet sich, sein dadurch entstandenes Einkommen selbstständig zu versteuern.
Auszahlungen erfolgen nicht automatisch, sondern nur nach Erhalt einer Rechnung. Der Partner entscheidet so selbst, wie lange und wie viel er ansammeln lassen möchte.
Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslands-Überweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet. Globetrotter Ausrüstung behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner des Betrugs verdächtigt wird.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.

§11 Änderungen der Teilnahmebedingungen
Globetrotter Ausrüstung behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen während der Vertragsdauer aus triftigen Gründen zu ändern. Es wird dem Partner die Möglichkeit gegeben, die aktuelle Fassung einzusehen

§12 Haftung
Globetrotter Ausrüstung ist nicht für die Inhalte und Verlinkungen der Websites der Partner verantwortlich.

§13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.

Stand 23.07.2009