AGB der GlobetrotterCard / DAV-GlobetrotterCard
Kundenbeziehung
Die GlobetrotterCard berechtigt den Karteninhaber, am Bonusprogramm der Firma Globetrotter Ausrüstung Denart & Lechhart GmbH, Bargkoppelstieg 10-14, 22145 Hamburg (Globetrotter) teilzunehmen.

Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Geschäftspartner, gewerbliche Wiederverkäufer und Vereine, die bereits über eine andere Rabatt-Regelung verfügen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Zur Abwicklung erhält der Karteninhaber eine GlobetrotterCard. Sie ist nicht übertragbar und darf nur von dem Karteninhaber benutzt werden.

Bonusprogramm
Ein neuer Karteninhaber erhält die Standardkarte (orange), unabhängig vom Umsatz und unabhängig davon, wie lange der Karteninhaber schon Kunde ist. Hat ein Karteninhaber einen Gesamtumsatz von 3.001 Euro erreicht und ist mindestens seit 3 Jahren Kunde, so erhält er die GlobetrotterCard Silber. Hat der Karteninhaber einen Gesamtumsatz von 5.000 Euro erreicht und ist seit mindestens 5 Jahren Kunden, so erhält er die GlobetrotterCard Gold.

Für jeden bei Globetrotter getätigten Euro Umsatz pro Artikel (inkl. MwSt.) erhält der Karteninhaber 3 Bonuspunkte für die Standardkarte (orange), 7 Bonuspunkte für die GlobetrotterCard Silber und 10 Bonuspunkte für die GlobetrotterCard Gold.

Abweichend davon erhält der DAV-GlobetrotterCard-Karteninhaber folgendes: Für jeden bei Globetrotter getätigten Euro Umsatz pro Artikel (inkl. MwSt.) erhält der DAV-GlobetrotterCard-Karteninhaber 5 Bonuspunkte für die Standardkarte (orange), 7 Bonuspunkte für die DAV-GlobetrotterCard Silber und 10 Bonuspunkte für die DAV-GlobetrotterCard Gold.

Jeder Centbetrag wird kaufmännisch auf-, bzw. abgerundet. Ein Punkt hat einen Wert von 0,01 Euro.

Ausgenommen vom Bonusprogramm sind alle Umsätze, die mit Zeitschriften, Büchern und Pfand getätigt werden sowie Einkäufe über shop.jack-wolfskin.de sowie Bestellungen über den JACK WOLFSKIN MAILORDER-SERVICE by Globetrotter Ausrüstung. Globetrotter behält sich vor, das Bonusprogramm weiter einzuschränken.

Sammeln von Bonuspunkten
Die GlobetrotterCard ist grundsätzlich vor dem Kassiervorgang dem Kassenpersonal vorzulegen. Eine nachträgliche Gutschrift ist nur bei Vorlage des Kassenbons möglich.

Bei Einkäufen im online-Shop werden die Punkte automatisch anhand der Kundennummer gutgeschrieben.

Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Rücktritt, etc.) eines Vertrages, für den dem Karteninhaber Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch der Karte behält sich Globetrotter das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

Abrechnung der Bonus-Punkte
Die Abrechnung erfolgt (spätestens) alle 6 Monate. Zur Auszahlung kommt der Punktestand, der 14 Tage vor Gutscheinerstellung erreicht wurde. Punkte, die in den 14 Tagen nach Gutscheinerstellung erworben wurden, werden dem nächsten Gutschein zugerechnet.

Der Karteninhaber erhält per E-Mail einen Kontoauszug mit seinem Punktestand im Rahmen des Versands der VIP-Globenews, sofern er seine Emailadresse angegeben hat.

Einwendungen gegen die Richtigkeit des Punktestandes sollen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gutscheins geltend gemacht werden. Als Grundlage dafür müssen die Original-Rechnungen bzw. Kassenbons eingereicht werden.

Werden in den ersten 6 Monaten keine 1.000 Punkte (also 10 Euro Gutscheinwert) erreicht, so kommt es zu keiner Benachrichtigung.

Bonuspunkte-Gutschein
Die Auszahlung der Globetrotter Bonuspunkte erfolgt in Form eines Einkaufsgutscheins, wenn das Punktekonto mindestens 1.000 Punkte (also 10 Euro Gutscheinwert) aufweist.
Die Bonuspunkte-Gutscheine können in den Filialen, telefonisch oder im Online-Shop von Globetrotter eingelöst werden. Sie können in bar ausgezahlt oder gegen einen erneuten Einkauf verrechnet werden.

Partnerkarte
Im Rahmen der Partnerkarte wird der Umsatz beider Partner zusammengerechnet und einem gemeinsamen Punktekonto gutgeschrieben. Beantragen kann die Partnerkarte der Karteninhaber oder der Lebenspartner, der mit dem Karteninhaber in einem Haushalt lebt. Der Partner erhält eine eigene Partnerkarte. Sofern der Partner keine Partnerkarte wünscht, hat er dies gegenüber Globetrotter kundzutun.

Der Partner erhält keine Punktekonto-Abrechnung und hat keine Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Ihm steht grundsätzlich nur ein Auskunftsanspruch über die Höhe des jeweiligen Punktestandes und des Status zu.

Eine Aufteilung der gemeinsam erlangten Punkte ist ausgeschlossen.

Punkteverfall
Sollten nach 24 Monaten nach Kartenausstellung noch keine 1.000 Punkte (also 10 Euro Gutscheinwert) erreicht worden sein, so wird das Punktekonto auf Null gesetzt, ohne dass der Karteninhaber einen Anspruch auf Auszahlung der bis dahin gesammelten Punkte hat.

Verlust der Karte
Verliert der Karteninhaber seine GlobetrotterCard, so ist der Verlust Globetrotter unverzüglich schriftlich oder telefonisch unter 040-679 66 282 anzuzeigen. Der Karteninhaber erhält eine neue Karte, sofern er dies wünscht.

Kündigung
Der Karteninhaber kann die Teilnahme am Bonusprogramm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gegenüber Globetrotter schriftlich beenden.

Im Rahmen des Partnerprogramms wird mit Kündigung durch die Hauptkarteninhaber automatisch die Partnerkarte gekündigt. Der Partner kann die Partnerkarte auf eine eigene GlobetrotterCard umstellen lassen. Dabei besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beibehaltung des erreichten Status. Der Partner hat das Recht der jederzeitigen, fristlosen Kündigung seiner Partnerkarte.

Der Kündigende ist verpflichtet, die GlobetrotterCard unbrauchbar zu machen.

Änderung / Beendigung des Bonusprogrammes
Globetrotter hat das jederzeitige Recht, das Bonusprogramm und die Bedingungen ohne Angaben von Gründen zu ändern.

Globetrotter hat das jederzeitige Recht, das gesamte Bonusprogramm ohne Angaben von Gründen zu beenden. Es besteht dann ein Anspruch des Karteninhabers auf Erteilung eines Gutscheines der bis zum Tage der Beendigung aufgelaufenen Punkte.

Kooperation mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) – DAV-GlobetrotterCard
Es gelten die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GlobetrotterCard. Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) herausgegebene DAV-GlobetrotterCard folgendes:

Die DAV-GlobetrotterCard dürfen nur Mitglieder des DAV beantragen. Die Mitgliedschaft wird dabei von Globetrotter abgeprüft.

Die Ausstellung einer Partnerkarte ist nicht möglich.

Die Kooperation kann jederzeit ohne Angaben von Gründen von beiden Kooperationspartnern gekündigt werden. Es besteht dann ein Anspruch des DAV-GlobetrotterCard-Karteninhabers auf Erteilung eines Gutscheines der bis zum Tage der Beendigung aufgelaufenen Punkte.

Vorrang von AGBs
Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GlobetrotterCard, die unter www.globetrotter.de abgerufen werden können, immer Vorrang vor gedruckten und anderweitig kommunizierten Allgemeinen Geschäftbedingungen haben.

Datenschutzhinweise
Hinsichtlich der Datenverarbeitung verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.

Gewinnspiele
Bitte beachten Sie auch unsere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele.

Stand: August 2011