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Handgepäck-Bestimmungen
Flüssigkeiten oder Vergleichbares in ähnlicher Konsistenz (Getränke, Gels, Sprays, Shampoos, Cremes, Zahnpasta) dürfen nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzel-Behältnissen mitgenommen werden. Zugelassen sind Behälter bis maximal (!) 100 ml, die zusätzlich in einem durchsichtigen (!) und wiederverschließbaren (!) Plastikbeutel von ca. 1 Liter Fassungsvermögen (maximal 20 x 20 cm) transportiert werden. Pro Passagier ist 1 wiederverschließbarer Sammelbeutel erlaubt, der zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden muss. Medikamente und Spezial-Nahrung (z. B. für Babys), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können z. Zt. noch außerhalb des Beutels mitgenommen werden, sofern plausibel begründet und separat geröntgt wird. Flüssigkeiten aus Duty Free Shops, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind. Wichtig z. B. beim Umsteigen: Der Beutel muss bis zur endgültigen Ankunft versiegelt bleiben. |
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